Rechtslage
Wer Wettseiten vergleicht, muss den Rahmen kennen, in dem sie arbeiten dürfen – und der ist in Österreich zersplittert: Sportwetten gelten nicht als Glücksspiel nach dem Glücksspielgesetz, sie fallen den Ländern zu.
Am Anfang steht das Schlagwort „ohne Wettsteuer“, denn daran hängen viele Angebote. Es folgen die Wettgebühr nach § 33 TP 17 Gebührengesetz, seit 1. April 2025 bei 5 % vom Wetteinsatz und vom Wettanbieter geschuldet; danach online wetten und die Bewilligungsfrage; zuletzt Werbeformeln wie „ohne Verifizierung“ oder „ohne Limit“.
Hinter „ohne Wettsteuer“ steckt in der Regel nichts weiter als eine Übernahme der Gebühr durch den Buchmacher. Wie viele Live-Märkte und welche Höchsteinsätze gelten, bestimmt jedes Bundesland für sein Gebiet selbst; eine ausländische Lizenz ersetzt keine österreichische Bewilligung.
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